Bereits am 5. März hat der Bundestag über eine Erweiterung des Jugendschutzes im Internet und den sozialen Medien positiv abgestimmt. Spiele, welche mit “glücksspielähnlichen Mechanismen” ausgestattet sind, sollen demnach zukünftig als Jugendgefährdend gelten.
Was bedeutet das genau? Mittels einer Reform des Jugendschutzgesetzes, möchte die Regierung erreichen, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr mit Spielen in Kontakt kommen, in denen ein hoher Kaufanreiz gegeben ist. So sollen Kinder und Jugendliche bei Online- und bei Spielenutzung besser geschützt werden. Spiele, die derzeit oder in Zukunft Lootboxen oder vergleichbare Inhalte anbieten, könnten damit zukünftig erst ab 18 Jahren freigegeben werden, weil diese Inhalte als jugendgefährdend ausgelegt werden.
Interaktionsrisiken sollen so reduziert und für den Verbraucher transparenter werden. Um das zu erreichen, werden künftig Spielsysteme wie etwa Lootboxen und Ingame-Chat-Systeme in die Vergabe von Alterskennzeichnungen einfließen. Zudem soll die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Zukunft die Verbraucher mittels Hinweissymbolen transparenter über verwendete Spielmechaniken wie Lootboxen und Chatsysteme aufklären.
Damit soll das Gesetz Kinder- und Jugendliche weitaus besser vor glücksspielähnlichen Mechaniken, damit verbundenen Kosten und Kostenfallen und aber auch gegen eine mögliche Spielsucht schützen. Auch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme durch Pädosexuelle soll durch die Reform reduziert werden.
Die Parteien SPD und CDU stimmten für die Erweiterung des Jugendschutzgesetzes. Die FDP sowie die Linken stimmten dagegen, Grüne und die AFD enthielten sich ihrer Stimme. Damit wurden die Anpassungen offiziell beschlossen.
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